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Hinweise / Bemerkungen
Ausstattung
06S Vorklimatisierung des Innenraums07B Smart-Ladeanschluss07L Smart-Laden0T6 Schnellladung0T7 100 kW schnelladefähig132 Mittelarmlehne vorne, verschiebbar mit Staufach140 Klimaautomatik, Mono-Zone17C Mode 3 Ladekabel, dreiphasig1M1 16“ Leichtmetallfelgen2TJ Halogen-Rückleuchten347 Regensensor3B1 Uconnect™ Box3S2 11 kW Onboard-Charger, dreiphasig416 Geschwindigkeitsregelanlage (Cruise Control)508 Parksensoren, hinten61A Türgriffe außen in Wagenfarbe80G Außenspiegelkappen, schwarz9S8 Autonomes Notfall-Bremssystem (AEB) mit Fußgänger- und FahrraderkennungBNH BergabfahrhilfeBNW Selec-Terrain® SystemGNA Innenspiegel manuell abblendendGTL Außenspiegel beheizbarGX4 StartknopfLPX LED Scheinwerfer (Reflektor)RCG Audiosystem mit 6 LautsprechernRDP 10,25“ Uconnect Display mit Multitouch-FunktionRTK Uconnect™ ServicesRTR ECALLXC4 Elektronische Parkbremse mit Autohold-FunktionXG8 Fahrmodus-Wahlschalter
Die Leasingsonderzahlung setzt sich folgendermaßen zusammen: 4500,- € BAFAPRÄMIE + PLUS
700,-€ bei 24 Monaten ( 2 x 350,-€ THG Prämie, pro Jahr einmalig 350,-€ zu beantragen)
Profitieren Sie als Halter eines E-Autos vom Verkauf der THG-Quote und sichern Sie sich während der Leasinglaufzeit jedes Jahr einen Bonus von mehreren hundert Euro. Hierbei handelt es sich um eine Sonderzahlung, welche Sie in Vorleistung zahlen müssen. Der Antrag erfolgt ausschließlich durch den Leasingnehmer und nicht Leasinggeber. Die genannte Anzahlung ist unverbindlich und kann aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Die entsprechende THG Prämie muss vom Leasingnehmer jedes Jahr neu beantragt werden, um die genannte Zahlung zu erhalten
Informationen über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch i.S.d. Pkw-EnVKV. Download
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Das realitätsnähere Prüfverfahren WLTP hat das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
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